Allgemeines
Wohngeld – was bedeutet das überhaupt?
Das Wohngeld ist eine Sozialleistung in Deutschland. Genau genommen ist es ein Zuschuss zur Miete oder zu den Kosten des selbst genutzten Wohneigentums. Die Berechnung setzt sich aus der Gegenüberstellung von Haushaltsgröße und Einkommen zusammen. Gewährt wird das Wohngeld nur auf Antrag, den du selbst stellen musst.
Wer hat Anspruch auf Wohngeld?

Laut Gesetz hat jeder einkommensschwache Bürger Anspruch auf Wohngeld. Allerdings musst du dafür natürlich ein paar Voraussetzungen erfüllen. Auch wenn du Eigentümer einer Wohnung bist, kannst du unter Umständen Anspruch auf Wohngeld haben.
Anspruch auf Wohngeld hast du auch als Untermieter. Aber auch mit sogenanntem “mietähnlichem Dauerwohnrecht” oder als Mieter einer Genossenschaftswohnung hast du eventuell Anspruch. Ebenso können auch Heimbewohner oder Eigentümer eines Hauses mit mindestens zwei Wohnungen Anspruch geltend machen.
Aber auch als Eigentümer eines Hauses, einer Wohnung oder auch einer landwirtschaftlichen Nebenerwerbsstelle kannst du den Antrag stellen. Hier musst du allerdings selbst im Eigentum wohnen und auch die Kosten selber tragen.
Wann hast du keinen Anspruch?
Wenn du Empfänger von sogenannten “Transferleistungen” bist, verfällt somit leider dein Anspruch auf Wohngeld.
Zu diesen Leistungen zählen unter anderem
- Hartz IV (Arbeitslosengeld II) oder auch Sozialgeld
- Grundsicherung bei Erwerbsminderung oder im Alter
- Ausbildungsgeld
- Verletztengeld
- etc.
Grund hierfür ist, dass die Wohnkosten bereits durch eine andere Institution geleistet werden. Wenn du dir unsicher bist, lohnt sich immer eine persönliche Nachfrage.
Wohngeld als Student
Bist du Schüler_in oder studierst und beziehst BAföG? Dann entfällt auch der Anspruch auf das Wohngeld.
Hast du keinen Anspruch auf BAföG? Dann gelten gerade für Studierende ganz bestimmte Regelungen und Kriterien. Trotzdem lohnt sich Wohngeld beantragen eigentlich immer. Auch hier ist am Ende auch das Einkommen der Eltern mit entscheidend, da diese während der Erstausbildung unterhaltspflichtig sind.
Du studierst und suchst noch eine Wohnung? Lies dir unsere Tipps zur Wohnungssuche im Studium durch!
Wohngeld beantragen – Schritt für Schritt

Wohngeldrechner – Wie viel steht mir zu?
Die Höhe des Wohngelds ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Zum einen spielt dein Gesamteinkommen eine Rolle, aber auch die Höhe der Miete. Ein weiterer Faktor ist die sogenannte Mietstufe. Untergliedert sind diese von I (günstigste Mietstufe) bis VI (teuerste Mietstufe). Hier in Berlin gilt zum Beispiel die Mietstufe IV.
Zum Wohngeld beantragen sind die Mietstufen elementar. Sie geben Aufschluss über den Mietspiegel der Städte, der ja bekanntlich stark variieren kann. Bei einer höheren Mietstufe fällt der Zuschuss auch dementsprechend höher aus. Informationen zu den Mietstufen findest du überall.
Ein weiterer Bestandteil der Berechnung ist auch die Anzahl der Personen im Haushalt – je mehr Personen, desto mehr Wohngeld kann es geben.
Du willst wissen, wie viel Wohngeld dir zusteht? Wohngeldrechner gibt es online – hier erfährst du auch oft, ob dir Wohngeld zusteht oder nicht und wie hoch der Betrag sein wird. Dies sind allerdings nur ungefähre Angaben. Eine wirklich klare Antwort bekommst du, wenn du den Antrag stellst.
Antrag stellen
Beantragen musst du das Geld beim zuständigen Wohngeldamt. Die nötigen Formulare erhältst du bei deiner örtlichen Wohngeldbehörde, oder bei der Gemeinde-, Stadt-, Amt-, oder Kreisverwaltung.
Neben dem Antrag müssen auch einige weitere Unterlagen eingereicht werden.
Das ist eine ganze Menge und es kann immer passieren, dass ein oder zwei Dinge vergessen werden. Je nach deiner finanziellen oder familiären Situation können auch noch weitere Unterlagen angefordert werden – dies entscheidet aber dann der individuelle Fall. Wenn dein Antrag abgelehnt wurde, hast du natürlich die Möglichkeit, diesen nochmals neu zu stellen. Hier ist es aber wichtig, dass du alle nötigen Unterlagen wieder komplett einreichst. Wenn du umgezogen bist (z.B. in eine andere Gemeinde), muss ebenfalls ein neuer Antrag gestellt werden. Du hast den Antrag gestellt, alle Unterlagen ausgefüllt und nun die Bewilligung bekommen? Aber nun hat sich deine Miete erhöht? Das Wohngeld bleibt normalerweise konstant, es gibt aber Gründe, aus denen das Wohngeld erhöht werden kann: Auch hier gilt: Nachfragen und probieren kostet nichts – im schlimmsten Fall wird der Antrag abgelehnt. Die neue Festsetzung gilt dann ab dem Folgemonat. Generell gilt: Probieren gilt über Studieren. Wenn du knapp bei Kasse ist, kann es auf keinen Fall schaden, den Antrag zu stellen. Wenn du auf der Suche nach einer günstigen Wohnung bist, kannst du auch einen Wohnberechtigungsschein beantragen. Du hast noch keine Wohnung? Melde dich hier bei Housy an und deine Wohnung wird dich finden!
Antrag abgelehnt – das kannst du tun
Wohngelderhöhung
Fazit






