Einfacher geht’s nicht: WBS-Check online
Wie Deine Chancen sind, wenn Du einen WBS beantragen möchtest, kannst Du schnellstens im Netz abfragen: Kein Grund, auf den urgemütlichen Bänken beim Amt Platz zu nehmen, bis Du nach einer gefühlten Ewigkeit endlich aufgerufen wirst. Nutz‘ ganz einfach den WBS Rechner und mach damit deinen individuellen WBS Check. So weißt du innerhalb kürzester Zeit, ob Du – solo oder mit Deiner Familie – ein Kandidat für den Wohnberechtigungsschein in Berlin bist. Zeitgemäß unkompliziert stellt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen im Web eine Seite zur Verfügung, die noch nicht mal sonderlich umständlich ist. Funktioniert wirklich simpel und – man glaubt es kaum – der WBS Check online ist geradezu selbsterklärend aufgebaut. Das sympathische Signal: Bürokratie kann offensichtlich in heutigen Zeiten auch nutzerfreundlich sein. Und hier geht es zum Online-Check der Berliner Stadtentwicklung.
WBS Rechner als Richtungsweiser begreifen
Zumal es zwischen Deinen Ansichten und denen der Behörden bei manchen Aspekten unterschiedliche Auffassungen geben kann, können die Resultate voneinander abweichen. Der virtuelle WBS Check ist also ein Richtungspfeil auf dem Weg zum Ziel. Sozusagen ein noch achteckiges Rad, das an dieser Stelle logischerweise nicht vollkommen rund laufen kann. Mach also nicht gleich ein Fass auf, wenn der WBS-Rechner mit der grünen Fahne winkt. Die schriftliche Entscheidung hast Du ja noch nicht in der Hand. Ergibt sich auch nur annähernd die Möglichkeit für einen positiven Entscheid, machst Du den nächsten Schritt. Denn es lohnt sich unbedingt.
Dein neues Hobby: Formulare ausfüllen und Belege beifügen
Nun füllst Du die Formulare aus und fügst die geforderten Belege bei. Dieser Punkt ist dann nicht mehr so hundertprozentig selbsterklärend. Ganz im Gegenteil; da geht’s rund. Die Anhänge können auch mal Akten- bis Buchformat einnehmen. Der Grund? So individuell wie jeder Mensch selbst, sind auch die Einkommensverhältnisse, die für die detaillierte Einzelfallentscheidung beim WBS-Beantragen herangezogen werden können. Kommt der Sachbearbeiter zu dem Schluss, Deine Lebens- und Einkommenssituation ließe sich nicht mit den üblichen Rastern pauschalisieren, wird schon mal ein spezielles Dokument oder individueller Nachweis nachgefordert. Das kann dann zwar den Zeitfaktor unangenehm dehnen, ändert aber nichts an dem eigentlichen Procedere.
Gläsern machen und mitdenken für schnellstmögliche Abwicklung
Vorbeugen kannst Du, indem Du Eventualitäten gleich bei Antragstellung bedenkst und die möglicherweise relevanten Papiere dem Antrag beifügst. Das können beispielsweise der Mutterpass oder die ärztliche Schwangerschaftsbescheinigung sein, der Nachweis über künftig anstehende Unterhaltszahlungen oder die Kündigung des aktuellen Arbeitsverhältnisses sein. Also alle Fakten, die schon jetzt belegbar sind, aber erst in Zukunft Deine wirtschaftliche Situation bestimmen werden. Hinzu kommen Schwerbehinderungen, Unterhaltsverpflichtungen und vieles mehr. Also pack‘ vorausschauend an Papieren zusammen, was geht. Umso komfortabler und zügiger ist die Abwicklung. Umso schneller hast Du einen Bescheid in der Hand. Hast Du alles rundum zusammengestellt, gibst Du den WBS-Antrag entweder direkt beim zuständigen Bürgeramt ab oder schickst ihn ganz einfach per Post. Sobald der Antrag auf den Weg gebracht ist, fragst Du Dich selbstverständlich, wieviel Zeit Du für eine Antwort einkalkulieren musst.
Und immer wieder hat man den Kalender im Nacken
Ihr habt vielleicht schon Eure neue Bleibe in Aussicht und alles mit dem künftigen Vermieter bereits abgeklärt. Nur der Wohnberechtigungsschein fehlt noch für die endgültige Unterzeichnung des Mietvertrags. Online habt Ihr abgeklärt, dass Ihr höchstwahrscheinlich einen WBS in Berlin bekommen werdet. Aber bis das Ding nicht wirklich eingetütet ist, schwebt immer ein gewisser Unsicherheitsfaktor mit. Wie lange die Bearbeitung ab dem Zeitpunkt der Auftragsannahme dauert? Darüber lässt sich kaum eine wirklich konkret belastbare Aussage treffen.
Auf der einen Seite ist allgemein bekannt, dass die Berliner Verwaltungsangestellten sehr bemüht sind, die Aktenberge schnellstmöglich abzuarbeiten. Ebenso unbestritten ist, dass sie personell unterbesetzt sind. So ist die Rede von fünf bis sechs Wochen, die angesichts besonderer Ereignisse auch leicht mal überboten werden können. Andere Antragsteller wiederum berichten höchst zufrieden von einem Zeitraum von gerade mal einer Woche, bis sie den WBS im eigenen Briefkasten begrüßen durften. Hier kann das direkte Gespräch in der WBS-Sprechstunde unbedingt hilfreich und beschleunigend wirken. Schlichtweg aus dem Grund, weil sämtliche Fragen zügig und unkonventionell vor Ort geklärt werden können. Zeitraubende Korrespondenz mit den entsprechenden Post- oder Fußwegen nach dem Ping-Pong-Prinzip entfällt. Geht übrigens nur mit vorheriger Terminabsprache.
Habe ich mit dem WBS einen durchfechtbaren Anspruch auf eine WBS-Wohnung?
Klare Antwort: Nein. Der WBS ist die notwendige Basis. Allerdings keine verpflichtende oder theoretisch einklagbare Garantie dafür, auch wirklich entsprechenden Wohnraum zu bekommen. Fakt ist, dass die wenigen zur Verfügung stehenden Wohnungen die Nachfrage nicht decken können. Öffentlich geförderter Wohnraum wird immer weniger; wenigstens der wirklich real zur Verfügung stehende. In Berlin existieren derzeit etwa 140.000 bis 150.000 Sozialwohnungen. Aussagekräftige Vergleichszahl gefällig? Bereits 2015 hatte Berlin offiziell mehr als 3,5 Millionen Einwohner; die Zahl steigt kontinuierlich und geradezu rasant. Berlin ist hip, eine Kultstadt eben. Und dabei kursiert die Zahl, dass über 54 Prozent der Berliner Anspruch auf eine WBS-Wohnung hätten.
WBS Berlin: Ein Wohnberechtigungsschein macht noch keinen Sommer
In den Medien ist die Rede von „Berliner Wohnungsbau auf Wachstumskurs“. Das ist allerdings lediglich eine Seite der Medaille, eher eine zarte Pflanze, die da wächst. Experten behaupten, sie verkümmert. Lange Jahre passierte nämlich gar nichts. Aus unterschiedlichsten Gründen wurden die Sozialwohnungen sogar immer weniger und das in dramatischem Umfang. Seit 2014 soll der soziale Wohnungsbau nun wieder maßgeblich gefördert werden, um der Wohnungsknappheit zu begegnen. Logo, dass die meisten der WBS-Wohnungen natürlich belegt sind. Unter dem Strich steht, dass ca. 1,9 Millionen theoretisch Berechtigten etwa 7.000 freie oder irgendwann mal freiwerdende Sozialwohnungen gegenüberstehen. Da muss und darf man aber auch ruhig mal Glück haben. Nach dem Spiel ist vor dem Spiel und mit dem WBS-Antrag ziehst Du Dein Ticket für die erwünschte Wohnung zum verkraftbaren Kurs.
Wer erhält einen Wohnberechtigungsschein?
Wer den Wohnberechtigungsschein bekommt, hängt von Einkommensgrenzen ab. Und die sind in den Bundesländern, Städten und Gemeinden unterschiedlich. Wissen muss man, dass die Bundesländer für die exakte Festlegung dieser Höchstbeträge zuständig sind. In Berlin haben Einwohner mit einem Monatseinkommen bis maximal 1.400 Euro Anrecht auf eine WBS-Wohnung. Bei der Berechnung wird das gesamte Einkommen der in einem Haushalt lebenden Personen zugrunde gelegt. Die Angaben orientieren sich am Einkommensteuergesetz, also mit Freibeträgen für Kinder und allem Drum und Dran. Dass die Berliner mit hohen Lebenshaltungskosten umgehen müssen, spiegelt sich in diesen Einkommensgrenzen, die in den jeweiligen Teilbereichen etwa 40 Prozent höher als die allgemeingültigen Berechnungsgrößen liegen.
| Personen im Haushalt | Bundes-Einkommensgrenze (gemäß § 9 Abs. 2 WoFG) | Berliner Einkommensgrenze (Stand 2017) |
|---|---|---|
| 1 | 12.000,00 Euro | 16.800,00 Euro |
| 2 | 16.800,00 Euro | 25.200,00 Euro |
| Für jede weitere | 4.100,00 Euro | 5.740,00 Euro |
| Für jedes Kind | 500,00 Euro | 700,00 Euro |
Wie groß darf eine WBS-Wohnung sein?
Leicht nachvollziehbar ist, dass die WBS-Wohnung auch von ihrer Größe angemessen sein muss. Auch dafür existieren konkrete Richtlinien. So steht einer Person eine Wohnfläche von bis zu 45 m² zu. Für jede weitere zum Haushalt zählende Person steigert sich das um 15 m². Demnach sind das bei zwei Personen 60 m², bei drei 75 m² usw. Oder um es plakativ auszudrücken: Seid Ihr eine vielköpfige Familie mit 101 Personen, könnt Ihr theoretisch eine Sozialwohnung mit 1.545 m² beziehen. Vergesst diese Rechnung, eine solch riesengroße Wohnung werdet Ihr ganz sicher nicht finden. Aber die wollt Ihr ja auch gar nicht. Zumal Wohnungen natürlich nicht nach dem standardisierten LEGO-Prinzip gebaut sind, sind die Berechnungsgrenzen schwimmend und die Sachbearbeiter haben einen gewissen Handlungsspielraum, den es auszuloten gilt. Grundsätzlich steht jeder Person ein Zimmer zu. Bad und Küche werden dabei nicht mitberechnet.
Wer darf eine WBS-berechtige Wohnung mieten?
Vielmehr wichtig ist das Verständnis, welche Personen zum Haushalt – also zur Berechnung – zählen. Das sind Ehepartner, Lebenspartner im Sinne §1 LPartG, Partner einer sonstigen auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft, Kinder, Eltern und Schwiegereltern, Geschwister, Schwiegertochter/-Sohn, Schwager und Schwägerin. Eine lange Aufzählung – und dennoch fällt auf, dass etwas fehlt. Wohngemeinschaften sind dabei nämlich nicht vorgesehen. Der Kasus Knacktus ist, dass beispielsweise studentische WGs nicht als dauerhaft angelegte Lebensgemeinschaft angesehen werden. Aber die werden keinesfalls ausgeschlossen. Ganz im Gegenteil. Die Bewilligung erfolgt einfach durch die inflationär zitierte Hintertür. Soll eine WG gegründet werden, benötigt jeder Mitmieter einen eigenen Wohnberechtigungsschein. Interessant dabei: Möchten zum Beispiel zwei Hartz-IV-Bezieher als WG eine Sozialwohnung beziehen, ist die mögliche Miethöchstgrenze sogar höher als bei handelsüblichen Normalbürgern. Grundvoraussetzung für einen WBS in Berlin übrigens: deutsche Staatsangehörigkeit, Bürger der Europäischen Union oder ausländischer Bürger mit einer Aufenthaltserlaubnis von mindestens einem Jahr.
Im Sinne des sozialen Wohnungsbaus und der Gerechtigkeit
Was Ihr an dieser Stelle wissen solltet: Auf jedem WBS in Berlin wird eine sogenannte Dringlichkeitsstufe vermerkt. Das kann in Notfällen durchaus hilfreich sein. Und an dieser Stelle zeigt sich dann auch die wirklich humane Qualität des sozialen Wohnungsbaus. Ob aktuelle oder drohende Obdachlosigkeit, ob wirtschaftlich gefährdende Kündigung, Krankheit und viele andere Komponenten. Diese und viele weitere unangenehme Lebensumstände sorgen per Dringlichkeitsvermerk für besondere Achtsamkeit bei den Behörden, die in solchen Fällen auch aktiv vermittelnd eingreifen und in Sonderfällen sogar Wohnraum zuteilen können.
Wohnberechtigungsschein – die unterschiedlichen Varianten
Dass die Sprache sich im Laufe der Zeit ändert, macht auch vor dem Bürokraten-Deutsch inklusive der Abkürzungen nicht Halt. Der Wohnberechtigungsschein wird umgangssprachlich auch §-8-Schein genannt. Nicht lange her, da wurde er als §-5-Schein oder schlichtweg B-Schein bezeichnet. Wer sich mit neudeutschen Kürzeln die Sprache garnieren will, nennt ihn einfach WBS. Das sind aber lediglich die verschiedenen Bezeichnungen, die sich im Laufe der Jahre in den Volks- und Bürokratiemund eingeschlichen haben. Konkreter wird die Thematik mit den verschiedenen Arten von Wohnberechtigungsscheinen. Grundsätzlich existieren zwei verschiedene Varianten, der Typ A für niedrige Einkommen im unteren Bereich und der Typ B für Menschen, die mit ihren monatlichen Bezügen an der oberen Bemessungsgrenze kratzen. Gleichzeitig fließen die sogenannten Dringlichkeitsstufen mit ein. Aber auch hier bitte nicht falsch verstehen: Dringlichkeit hat nichts mit der Reihenfolge der Bearbeitung zu tun. Obwohl die Betroffenen sich das menschlich nachvollziehbar natürlich wünschen würden.
Gültigkeit: Fliege ich aus der WBS-Wohnung, wenn ich zu viel verdiene?
Immer ruhig bleiben. Der WBS gilt formell für den Zeitraum von einem Jahr. Was danach passiert, bewegt sich ein wenig in einer Grauzone. Das Einkommen hat sich positiv gesteigert. Euch geht’s finanziell besser. Eigentlich habt Ihr kein Anrecht mehr darauf, in der Wohnung zu bleiben. Habt Ihr doch, denn in der Realität wird das keinesfalls stringent gehandhabt. Früher gab es für solche Fälle die sogenannte Fehlbelegungsabgabe. Die existiert in dieser Form nicht mehr. Das Interessante – letztlich auch für die langfristig persönliche Planung – ist, dass Mieter, die einmal geförderten Wohnraum mit Wohnberechtigungsschein bezogen haben, lebenslang darin wohnen bleiben können. Auch dann, wenn die Einkommensverhältnisse sich beispielsweise nach einem Studium oder der handwerklichen Fortbildung grundlegend verändert haben. Also kein Anlass für unruhige Nächte, wenn die Reibung zwischen Daumen und Zeigefinger steigt und Ihr Euch plötzlich statt Bockwurst auch mal Kaviar leisten könnt.
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