Antrag auf Untervermietung
Natürlich ist es selbstverständlich, dass du deinen Vermieter über deinen neuen potenziellen Mitbewohner informierst, wenn du ein Zimmer untervermieten willst. Für die Form des Antrags gibt es keine gesetzlich vorgeschriebene Form. Allerdings kann die schriftliche Form bereits im Mietvertrag festgehalten werden. Ist dies nicht der Fall, reicht eigentlich auch ein Anruf bei deinem Vermieter aus. Allerdings kann dies zum Problem werden, wenn der Vermieter diese Vereinbarung letztendlich bestreitet. Wenn du also auf Nummer sicher gehen willst, mache eine schriftliche Vereinbarung aus.
- Zimmer oder Wohnung?
- Grund für die Untervermietung
- Zeitraum
- Wer zieht ein?
In dem Schreiben sollten einige Dinge erwähnt werden: Zum einen die Angabe der Mietwohnung und Bestimmung was untervermietet werden soll; handelt es sich um ein Zimmer oder um die gesamte Wohnung? Zusätzlich solltest du den Grund für die Untervermietung angeben, ob es sich um privates oder berufliches Interesse handelt. Wichtig ist auch der Zeitraum – handelt es sich um ein befristetes oder unbefristetes Mietverhältnis? Zuletzt sind noch Einzelheiten zur Person, an die du untervermieten willst, wichtig und eine Frist für die Mitteilung einer Antwort. Wenn du nicht nur ein Zimmer, sondern die gesamte Wohnung untervermieten willst, kannst du den Antrag ganz einfach anpassen. Wird der Antrag abgelehnt, ist eine Untervermietung vorerst nicht möglich, dann versuchst du am besten, dein berechtigtes Interesse nochmals genau zu begründen. Außerdem sollte aufgrund der entstehenden Nebenkosten der Mietvertrag neu aufgesetzt und die dort festgehaltene Personenzahl erhöht werden. Den Antrag auf Untervermietung für ein Zimmer findest du hier.
Absender: Mieter, *** (Adresse)
Anschrift: Vermieter, *** (Adresse)
„Sehr geehrte/r *** (Anrede),
Ich/Wir bin/sind Ihr/e Mieter der Wohnung *** (im Erd-/Ober-/Untergeschoss) des Mietshauses in der *** (Straße) in *** (Ort). Die Wohnung haben wir mit Mietvertrag vom *** (Datum des Mietvertragsabschlusses) gemietet.
Meine/ Unsere persönliche/ berufliche Situation hat sich allerdings seitdem grundlegend geändert, da *** (Grund für die Absicht der Untervermietung: Arbeitsplatzverlust/ Trennung etc.)
Deshalb beabsichtige/n ich/wir ein Zimmer der Mietwohnung ab *** (Datum des beabsichtigten Untermietverhältnisses) unterzuvermieten.
Ich/ Wir bitten Sie daher gem. § 553 Abs. 1 BGB Ihre Erlaubnis zur Untervermietung dieses Teils der Wohnung zu gestatten.
Ich/ Wir beabsichtige/n als Untermieter ist Herr/Frau *** (Name des Untermieters), zurzeit noch wohnhaft *** in der Wohnung aufzunehmen. Wenn Sie dies wünschen können gerne noch nähere Angaben über seine/ihre persönlichen Verhältnisse gemacht werden.
Ich/Wir bitten Sie höflichst mir/uns bis zum *** mitzuteilen, ob Sie Ihre Zustimmung zur Untervermietung erteilen.
Mit freundlichen Grüßen
***
Hier findest Du die passende Vorlage für Deinen Untermietsvertrag:
Gründe für die Untervermietung
Wenn du deine Wohnung oder ein Zimmer untervermieten willst, musst du das bei deinem Vermieter begründen, bzw. ein berechtigtes Interesse an einer Untervermietung haben. Wenn du durch einen Untermieter zum Beispiel finanziell entlastet werden willst, um dir die Wohnung leisten zu können, so kann man hier von einem berechtigten Interesse sprechen. Oder wenn dein Partner auszieht und die Wohnung nun allein zu teuer wird. Andere Gründe können aber auch Auslandsaufenthalte sein, oder wenn du aus beruflichen Gründen eine weitere Wohnung in einer anderen Stadt hast. Wie du siehst, sind die Gründe vielseitig. Wenn du allerdings wirtschaftliche Vorteile aus diesem Verhältnis ziehen willst, wird das vom Vermieter eher weniger als berechtigtes Interesse interpretiert werden.
Wenn eine Untervermietung für den Vermieter allerdings als unzumutbar gilt, so kann dieser (auch bei berechtigtem Interesse) eine Untervermietung eines Zimmers ablehnen.
Du suchst noch? Hier liest du, welche Unterlagen in deine Mappe für die Wohnungsbewerbung gehören!

Untervermietung bei Auslandsaufenthalt oder bei AirBnB
Bist du für einige Zeit nicht da, zum Beispiel durch Auslandsaufenthalte, dann ist eine Untervermietung eines Zimmers oder deiner Wohnung sicher eine gute Option. Hier solltest du mit dem Untermieter eine angemessene Miete festlegen und auch drei Netto-Kaltmieten als Kaution verlangen (mehr ist nicht zulässig). Bei einem längeren Auslandsaufenthalt solltest du auch beachten, dass du als Mieter für alle Nebenkostenbeträge am Ende in der Vorleistungspflicht gegenüber dem Vermieter bist.
Bei AirBnB gilt oft die Auffassung, dass eine solche Vermietung als Zweckentfremdung gelten könnte. Dies ist aber nur der Fall, wenn der private Wohnraum letztendlich nicht zum Wohnen genutzt wird oder du diesen zu gewerblichen Zwecken verwendest. Doch egal ob Auslandsaufenthalt oder AirBnB, was zählt ist die Zustimmung deines Vermieters über die Untervermietung eines Zimmers. Bei AirBnB solltest du die Untervermietung auch auf einen Teil der Wohnung (also ein Zimmer) beschränken. Wenn du trotz Verbot deines Vermieters ein Zimmer untervermietest, droht dir die Kündigung.
Streit mit dem Untermieter
Auch, wenn es nicht schön ist, aber es kann oft zu Streit zwischen Mieter und Untermieter kommen. Wenn sich dein Untermieter vertragswidrig verhält, kannst du ihn auch abmahnen. Vorher solltet ihr allerdings versuchen, den Streit so zu beizulegen und die Streitpunkte zu analysieren, z.B. wenn es sich um Probleme wie Putzplan oder Lautstärke handelt. Lässt sich keine Einigung finden, bleibt nur die Kündigung. Aber auch hier gibt es ein paar Dinge zu beachten. Die normale Kündigungsfrist beträgt natürlich drei Monate. Die Kündigung ist immer zum Ablauf des übernächsten Monats wirksam. Handelt es sich allerdings um ein befristetes Verhältnis, sieht es ein wenig anders aus. Hier gibt es nur die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung bei schweren Verletzungen der Vertragsbedingungen. Sonst endet das Verhältnis automatisch nach Ablauf der festgelegten Frist.
Fazit
Ein Zimmer untervermieten ist also gar nicht so kompliziert wie gedacht. Das A und O ist es nur, dass du mit deinem Vermieter kommunizierst. Wenn du selbst Untermieter bist, dich aber nach etwas eigenem sehnst, dann melde dich bei Housy an – hier finden dich die passenden Vermieter mit genau der richtigen Wohnung.
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