Allgemeines
Generell bist du als Mieter gut vor einer Kündigung durch Vermieter geschützt. Ein Vermieter darf nur unter bestimmten Angaben und aus bestimmten Gründen eine Kündigung aussprechen.
Kündigung durch Vermieter – Fristen und Formalien
Wenn dein Vermieter dir kündigen will, muss er natürlich einen Grund angeben, sonst hat diese nämlich keine Wirkung.
Achtung: Handelt es sich um eine Einliegerwohnung, kann dein Vermieter auch ohne Angabe von Gründen kündigen.
Auch ist es selbstverständlich, dass du nicht sofort die Wohnung verlassen musst und am Ende auf der Straße stehst. Unter besonderen Umständen hast du auch die Möglichkeit, Einspruch einzulegen, z.B. aus besonderen Härtegründen.
In der Regel gilt aber die gesetzliche Frist von drei Monaten.
Auch muss die Kündigung schriftlich als Brief erfolgen, eine mündliche Kündigung z.B. am Telefon oder gar als SMS oder per WhatsApp hat keine Gültigkeit.
Ihr seid eine WG oder du lebst mit deinem Partner zusammen? Dann muss sich die Kündigung an alle im Vertrag stehenden Personen richten. Zudem muss dir dein Vermieter in dem Schreiben eine realistische Frist setzen. Diese hängen von der jeweiligen Mietdauer ab.
5 Jahre oder weniger = 3 Monate
5-8 Jahre = 6 Monate
Mehr als 8 Jahre = 9 Monate
Abweichende Fristen
Doch wie immer gibt es auch hier immer wieder Ausnahmefälle, in denen natürlich andere Fristen gelten. Diese können beispielsweise schon im Mietvertrag vereinbart sein. Kürzere Kündigungsfristen sind allerdings nicht erlaubt. Kurz gesagt: Erlaubt sind nur abweichende Fristen, die für dich als Mieter von Vorteil sind.
Bei Zeitmietverträgen ist eine Kündigung nur in Ausnahmefällen möglich.
Du willst mehr zu besonderen Mietverträgen wissen? Lies unseren Beitrag zum Thema Staffelmiete und Wohnen auf Zeit!
Fristlose Kündigung
Es kommt selten vor, doch manchmal haben auch Vermieter keine andere Wahl, als eine fristlose Kündigung auszusprechen. Eine fristlose Kündigung ist nur möglich, wenn du als Mieter erhebliche oder schwerwiegende Vertragsverletzungen begangen hast. Ein Grund dafür können Mietschulden sein. Wenn ein Mieter zwei Monate hintereinander keine Miete zahlt, so hat ein Vermieter das Recht zur fristlosen Kündigung. Wenn du in der Lage sein solltest, dann suche am besten vorher schon das Gespräch mit deinem Vermieter, bevor es zur Kündigung kommt.
Du hast Mietschulden oder weißt schon, dass es nächsten Monat knapp werden könnte? Dann lies unseren Beitrag Mietschulden – das kannst du tun!
Kündigung durch den Vermieter – Gründe
Zu den Formalien gehört auch, dass der Grund der Kündigung im Schreiben genannt werden muss. Dafür gibt es einige:
Kündigung wegen Eigenbedarf
Wenn dein Vermieter selbst Bedarf an deiner Wohnung hat, so ist dies rechtens. Eigenbedarf gilt nicht nur für deinen Vermieter selbst, sondern auch für seine Familie oder auch Haushaltsangehörigen. Wenn z.B. eins seiner Kinder in die Wohnung will, so ist dies ein berechtigter Grund.
Kündigung aus wirtschaftlichen Gründen
Eine Kündigung um die Miete zu erhöhen ist nicht gültig. Was allerdings rechtens ist, ist die sogenannte “Verwertungskündigung” – dies bedeutet, dass dein Vermieter durch die Weitervermietung Nachteile erfahren würde. Dies gilt zum Beispiel, wenn das Haus, in dem du wohnst, abgerissen und durch einen Neubau ersetzt werden soll.
Kündigung durch Vermieter – Das kannst du tun

Widerspruch einlegen
Wenn eine Kündigung ins Haus kam und du Zweifel hast, kann es sich lohnen, einen Anwalt aufzusuchen. Alternativ kannst du auch das Gespräch mit deinem Vermieter suchen und Widerspruch einlegen. Dieser muss, genau wie die Kündigung, schriftlich erfolgen. Allerdings musst du keine Begründung vorlegen. Der Widerspruch muss mindestens zwei Monate vor der Beendigung des Mietverhältnisses bei deinem Vermieter vorliegen.
Widerspruch aus Härtegründen
Als Mieter hast du die Möglichkeit, Widerspruch aus besonderen Härtegründen einzulegen – diese sind zahlreich:
Im Anschluss wird geprüft, ob deine vorgelegten Gründe schwerer wiegen als die deines Vermieters. Bekommst du recht, so kann das Mietverhältnis um ein paar Monate, aber auch auf unbestimmte Zeit verlängert werden. Wenn die Kündigung überraschend kommt, sollte dein erster Schritt die Kommunikation mit deinem Vermieter sein. Gerade wenn das Mietverhältnis schon länger besteht, lässt sich sicher eine Lösung finden, die für beide Parteien zufriedenstellend ist. Du hast deine Traumwohnung noch nicht gefunden? Melde dich jetzt bei Housy an und deine Wohnung findet dich!
Fazit






