Generelles
Gleich vorweg: Ein grundsätzliches Verbot für Haustiere in der Wohnung im Mietvertrag ist nicht zulässig. Allerdings kommt es hier, wie so oft, stark auf die genaue Formulierung an. Genau genommen gibt es hier zwei Unterscheidungen:
Individuell vereinbartes Tierverbot
Hier hast du mit deinem Vermieter vor Abschluss des Mietvertrags das Tierverbot ausdrücklich besprochen. Allerdings besteht diese Vereinbarung nur unter strengen Anforderungen. Du als Mieter musst die Möglichkeit gehabt haben, auf diese Vereinbarung Einfluss zu nehmen. Wo genau die Grenze verläuft, muss allerdings am Einzelfall geprüft werden. Idealerweise sind die Gründe für das Verbot in deinem Mietvertrag festgehalten.
Hast du nun trotzdem den Wunsch, dir Haustiere in der Wohnung zu halten, musst du mit deinem Vermieter verhandeln und auf sein Verständnis hoffen. Erkläre ihm am besten deine Wünsche, so lässt sich ein Vermieter am ehesten darauf ein.
Gut zu wissen: So ein Tierverbot darf nicht pauschal jede Tierart erfassen. Dieses Verbot muss sich auf bestimmte Tiere, z.B. Hunde oder Hunderassen beziehen. Gründe dafür können u.a. Allergien des Vermieters oder auch von Nachbarn sein.
Formularmäßige Vereinbarung
Klingt auf den ersten Blick unglaubwürdig, aber wenn im Mietvertrag ein generelles Tierverbot festgehalten wurde, ist das für dich sogar günstiger. Eine solche Klausel ist nicht zulässig. Vereinbarungen im Mietvertrag dürfen nämlich keine Benachteiligung für dich als Mieter bedeuten. Ein solch allgemeines Verbot erfasst nicht nur Hunde und Katzen, sondern auch Kleintiere oder auch Fische. Deshalb gilt diese als unangemessen und kann von dir angefochten werden.
Abwägungskriterien

Ob du Haustiere in der Wohnung halten darfst, hängt oft auch von der Tierart ab. Handelt es sich um ein exotisches oder sogar ein potenziell gefährliches Tier wie eine Schlange, musst du mit deinen Interessen zurücktreten und Rücksicht auf andere Mieter nehmen.
Hunde und Katze

Je nach Hunderasse gilt das Tier auch als Kleintier. Damit dürfte dein Vermieter nichts dagegen einzuwenden haben.
Eine Ausnahme stellen die sogenannten “Listenhunde” dar. Bei diesen hast du als Mieter keinen Anspruch auf dessen Haltung. Wenn du einen solchen Hund hast und dein Vermieter nichts davon weiß, droht sogar eine Kündigung. Wie auch bei anderen Tieren solltest du dir also unbedingt die Erlaubnis deines Vermieters einholen, bevor du das Tier in die Wohnung holst und es im schlimmsten Fall gleich wieder weggeben musst. Auch hier gibt es Ausnahmefälle, z.B. wenn du nachweisen kannst, dass von deinem Hund keine Gefahr ausgeht. Hier ist ein Wesenstest durchaus sinnvoll. Wie auch bei allen anderen Tieren ist eine Absprache mit deinem Vermieter aber unabdingbar.
Mit Katzen haben viele Vermieter keine Probleme, da sie eigentlich kaum wahrnehmbar sind. Gerade für Allergiker stellt sie dennoch ein hohes Risiko dar. Auch, wenn Katzen nicht ausdrücklich im Mietvertrag verboten werden, muss ihre Anzahl begrenzt bleiben. Eine große Anzahl an Tieren lässt sich oft nicht mit Tierliebe rechtfertigen. Allerdings ist auch die Größe der Wohnung entscheidend. Allgemein gesprochen dürfte dein Vermieter kein Problem mit Kleintieren haben. Beachte aber, dass es bei Kleintieren nicht unbedingt nach Körpergröße geht. Folgende Faktoren sind da eher entscheidend: Sowohl bei der Art als auch bei der Anzahl der Kleintiere entscheidet meist der Einzelfall. Die Größe der Wohnung und auch das soziale Umfeld sind hier die entscheidenden Faktoren. Du hast bereits ein Haustier? Lies hier mehr zum Thema umziehen mit Haustier! Eins ist klar: Auch, wenn die Haustiere in der Wohnung nur zu Besuch sind, haben diese Besuchszeiten Grenzen. Das Tier darf auch keine Gefährdung für deine Nachbarn und andere Hausbewohner darstellen. Genau wie bei der Tierhaltung in der Wohnung kann es z.B. mit kläffenden oder auch bissigen Hunden zu Problemen kommen und der Tierbesuch kann unter Umständen verboten werden. Im Gegensatz dazu gehören Kleintiere zum vertragsmäßigen Gebrauch deiner Wohnung. Die Anzahl sollte sich nach Möglichkeit in Grenzen halten und die Haltung sollte selbstverständlich artgerecht sein. Ein Tierhaltungsverbot ist übrigens kein Tierbesuchsverbot. Dies kann nur zum Problem werden, wenn es in deinem Mietvertrag ein individuelles Verbot im Bezug auf Hunde und Katzen findet. Allerdings ist Tierhaltung nicht gleich Tierbesuch und somit dürfte ein stundenweiser Aufenthalt eines Vierbeiners zu keinen Beschwerden führen. Fazit ist, dass auch hier oft der individuelle Einzelfall entscheidend ist. Schau am besten zuerst in deinen Mietvertrag und was dort vereinbart wurde. Als nächstes wendest du dich an deinen Vermieter und fragst nach seiner Zustimmung für die Haustiere in der Wohnung. Wenn er sich nicht äußern sollte, schreibst du ihm am besten nochmal und setzt ihm eine Frist. Dazu schreibst du, dass du eine Nicht-Antwort nach bspw. vier Wochen für eine Zustimmung hältst. Das mag zwar provokant sein, aber so wird dein Vermieter sich sicher äußern. Eine Absprache ist auf jeden Fall der sicherste Weg. Wir von Housy wünschen dir viel Erfolg und viel Spaß an deinem potenziellen neuen Mitbewohner! Hier findet dich der passende Vermieter, der gegen deine Tiere nichts einzuwenden hat. A
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