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Bonitätsprüfung – gutes Gefühl für Vermieter und Mieter gleichermaßen

Wer eine Wohnung vermieten möchte, hat vor allem ein Interesse: dass die künftigen Bewohner die Miete zahlen. Und zwar pünktlich, regelmäßig und dauerhaft. Es könnte ja alles so einfach sein. Doch auch bei bester Menschenkenntnis kann man auch den nettesten Mietinteressenten allenfalls vor den Kopf schauen. Hält man sich dann noch vor Augen, dass sich gegenwärtig etwa drei Millionen Haushalte in Deutschland mit Schulden übernommen haben, wird das Risiko deutlich, bei der Mieterwahl statt auf eine solvente Perle auf eine faule Rosine zu treffen.

Die vorstellbaren Worstcase-Szenarien sind allgemein bekannt: Eine nicht gezahlte Miete kommt selten allein. Mietschulden türmen sich zu Bergen auf. Zwischen Kündigung und etwaiger Zwangsräumung können Monate bis Jahre vergehen. Anwaltshonorare und Gerichtskosten machen den Mietausfall noch erheblich schmerzhafter. Ganz zu schweigen von Renovierungs-, Instandsetzungs- und Entsorgungskosten bei vermüllten Wohnungen oder beschädigtem Inventar. Fünfstellige Salden sind schnell erreicht. Keine Panik, so viele leidenschaftliche Mietnomaden gibt’s in Deutschland auch wieder nicht. Außerdem gibt es die verschiedenen Stufen der Bonitätsprüfung, um eine Begegnung mit dieser sonderbaren Spezies nicht zu provozieren:

Ausweis zeigen lassen – weil’s besser ist

Der erste Schritt beim Kennenlernen des potenziellen Mieters ist ein vollkommen bodenständiger: Einfach mal den Ausweis zeigen lassen und die Anschrift mit der genannten Wohnadresse vergleichen. Stimmen die Angaben nicht überein, sollten die Alarmglocken schrillen. Irgendeinen Grund gibt es für die Diskrepanz ganz sicher. Verbleibt die Frage, welcher das ist. Möglicherweise möchte man abtauchen und für Gläubiger aus der Vergangenheit unauffindbar bleiben? Ist die Erklärung für die abweichende Adresse nicht wirklich nachvollziehbar und belegbar wie beispielsweise bei einem noch frischen Ortswechsel von Studenten, dann lieber Finger weg.

Da sollte es auch keinerlei falsche Scheu oder Zurückhaltung geben. Schließlich wollen Sie einer zunächst fremden Person Ihr Eigentum überlassen und das hat einen beträchtlichen Wert. Bei jeder Autovermietung muss man bei der Anmietung Führerschein und Personalausweis vorzeigen. Das ist ein vollkommen übliches Prozedere. Man will schließlich wissen, mit wem man es zu tun hat. Besonders nett, zugänglich und weltmännisch können Sie sich übrigens selbst vorstellen, indem Sie im Umkehrschluss auch ihren eigenen Ausweis vorzeigen. Schon wird’s ein Gespräch auf menschlicher Augenhöhe.

Selbstauskunft – wie man’s richtigmacht:

Eine häufig genutzte Möglichkeit als nächster Stepp bei der Überprüfung ist die Selbstauskunft, üblicherweise mit einem vorformulierten Fragebogen. Der Vermieter darf Fragen stellen, die sich unmittelbar auf das Mietverhältnis beziehen, etwa zum durchschnittlichen Nettoeinkommen oder zum Beruf. Also Fakten, die einschätzen lassen, ob der Interessent sich die Wohnung überhaupt leisten kann. Dazu gehören auch Fragen zu einer – hoffentlich nicht (!) – geleisteten eidesstattlichen Versicherung oder aktuell laufenden Verbraucherinsolvenz.

Das Besondere an der Selbstauskunft, das leider noch immer viel zu wenige Anbieter aktiv nutzen: Der Vermieter kann verlangen, dass die Angaben in der Mieter-Selbstauskunft belegt werden. Erzählen kann man vieles und Papier ist bekanntlich geduldig: Durch das Vorbringen von Nachweisen wie zum Beispiel der letzten Gehaltsabrechnung, dem Arbeitsvertrag oder der Arbeitgeberbescheinigung über ein dauerhaftes Arbeitsverhältnis verliert die Mieterprüfung exakt hier den Nimbus Gutgläubigkeit. Durch die beweisenden Belege wird aus den Angaben ein glaubhafter Schuh.

Aber Vorsicht: In der Selbstauskunft dürfen keinerlei Fragen gestellt werden, die das Persönlichkeitsrecht betreffen. Also weder Fragen zur ethnischen Herkunft, zur Religion, zur sexuellen Identität oder zu einer Schwangerschaft etc. Solche Fragen sollten dringend vermieden werden. Denn: Eigentlich ist der Mietinteressent zur wahrheitsgemäßen Beantwortung verpflichtet. Widerspricht jedoch auch nur eine einzige Frage den juristischen Anforderungen, hat er kurioserweise sogar das Recht, auch bei anderen Antworten zu lügen. Schon paradox, aber Tatsache: ein rechtlich verbrieftes Recht zur Lüge. Das hatten Sie so nicht gewollt. Bleiben Sie besser bei den mietvertragsrelevanten Tatsachen.

Bonitätsprüfung

Weitaus tiefer geht es mit der Bonitätsprüfung ans Eingemachte der Fakten. Dass dafür verschiedene Möglichkeiten existieren, ist allgemein bekannt. Eine preiswerte Möglichkeit ist der Blick in das Schuldnerverzeichnis. Eingetragen sind hier all die Personen, die mit einer eidesstattlichen Versicherung die Hand gehoben haben. Das Schuldnerverzeichnis ist zwar wenig detailliert, aber es zeigt den aktuell wichtigsten Aspekt überhaupt: Ist der Mieter – ohne es auszusprechen – möglicherweise zahlungsunfähig, bevor er die Wohnung überhaupt bezogen hat? Ist er in diesem Verzeichnis nicht aufgeführt, haben Sie schon mal ein ungleich besseres Gefühl.

Detailliertere Informationen über die jeweilige Person gibt es bei den Auskunfteien wie der Schufa, Arvato Infoscore und der Creditreform und weiteren. Die sind allerdings – weil dezidierter und privatwirtschaftlich – auch maßgeblich teurer. Der große Vorteil gegenüber dem öffentlichen Schuldnerverzeichnis: Mit den Infos dieser Auskunfteien lässt sich eine Aussage über die Zahlungsmoral des Interessenten treffen. Vernünftiges Geld zu verdienen ist schließlich nicht automatisch damit identisch, seinen Zahlungsverpflichtungen auch pünktlich nachzukommen. Bei ausführlicheren – und teureren – Modulen kann die gesamte Zahlungshistorie nachvollzogen werden.

Wie sich die Bonitätsprüfung mit der DSGVO vereinbaren lässt, lesen Sie hier! 

Mietkaution per Bürgschaft: Vorteile für den Vermieter

Wird die Mietkaution nicht auf die übliche Weise, sondern mit einer Kautionsbürgschaft von Banken oder Versicherungen geleistet, profitieren Vermieter von einem ganz pragmatischen Vorteil: Von den Finanzinstituten wird diese Variante wie eine Kreditvergabe gewertet, wobei die Bürgschaftsübernahme nur bei Vorhandensein der entsprechenden Kriterien erfolgt. Die Bonitätsprüfung wird also direkt bei der Antragsstellung miterledigt – und das sehr umfassend.

Faktenbasierte Daten – Bonitätssicherheit mit Housy.de

Bei Housy.de erhalten Vermieter die größtmögliche Sicherheit über die dauerhafte Zahlungsfähigkeit der künftigen Mieter. Warum? Bei der Bonitätsprüfung werden viele Jahre aus der Vergangenheit der Interessenten mit den relevanten Kriterien beleuchtet. Dabei nutzen wir keine verklärte Romantik und lassen uns auch nicht von sympathischem Lächeln beeinflussen. Die Bewertung erfolgt ausschließlich auf Basis fundierter Logik. Auch Fakten können nur eine Momentaufnahme sein – aber eine äußerst konkrete. Zudem können Sie bereits den Mieterprofilen vielen Informationen entnehmen, die etwaige Mietnomaden ganz sicher nicht vorlegen würden. Nutzen auch Sie den Service von Housy und lassen Sie sich überzeugen, dass verifizierbare Daten in finanziellen Fragen eindeutig zuverlässiger sind als freundliche Geschichten aus netten, aber unbekannten Gesichtern.

Raymond Naseem

Raymond Naseem

Co-Founder, Housy GmbH

Sebastian Melchert

Sebastian Melchert

Co-Founder, Housy GmbH