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Was bedeutet die DSGVO für den Vermieter

Ein neues Wort- und Abkürzungsmonstrum kommt per 25.05.2018 von der Europäischen Union: die EU-Datenschutz-Grundverordnung. Die hört übrigens auch gerne auf den Namen „DSGVO“. Kürzt man ab, klingt das so angenehm Insider-mäßig. Zugleich weiß man bekanntlich kaum noch, was hinter dem ominösen Begriff stecken könnte. Zusammengefasst ist die Erklärung in diesem Fall relativ einfach: Geschützt werden sollen damit personenbezogene Daten. Insbesondere solche, mit denen Personen direkt oder indirekt identifiziert werden können. Also sowohl unmittelbar personifizierte Daten vom Namen bis zur E-Mail-Anschrift oder Telefonnummer als auch sogenannte indirekte Daten wie Kundennummern. Man achte auf die Feinheiten der Bürokratie: Per Definition werden demnach nicht die Personen selbst, sondern stattdessen die personenbezogenen Daten geschützt. War so vermutlich nicht gemeint. Doch offensichtlich wird der Mensch zunehmend zum Konstrukt seiner Daten und nicht umgekehrt.

Schutz der Privatsphäre gegen Big Data

Wie dem auch sei; grundsätzlich geht es um den – immerhin – EU-weit geregelten Schutz von Personendaten, den Schutz vor Big Data auf dem Weg zum digital werblich (oder gar kriminell) ausnutzbaren gläsernen Menschen. Und der wird spürbar angezogen: Bei Verstößen drohen Sanktionen von bis zu 20. Mio. Euro bzw. 4 Prozent des Jahresumsatzes des Unternehmens. Während die Europäische Union in der neuen Verordnung von „in der EU tätigen Unternehmen“ spricht, betrifft das allerdings nicht nur Großkonzerne, Telekommunikationsunternehmen oder Finanzinstitute, die allesamt auf ihren Servern höchst sensiblen Kundendaten ein geborgenes Zuhause bieten. Ebenso betrifft das gewerbliche als auch private Vermieter – und das unabhängig von ihrer jeweiligen Größenordnung. Warum? Ganz einfach: Sie speichern Daten, nämlich die Ihrer Mieter.

Weshalb sogar Karteileichen riskant sein können

Und in diesem Zusammenhang gleich noch eine Nachricht Marke „erwartbarer Wahnsinn“: Es wird nicht nur weitaus differenzierter als früher geregelt, welche Daten gesammelt und gespeichert werden dürfen. Zugleich ist einer der Grundsätze, dass die Daten nur fallbezogen und keinesfalls dauerhaft – ohne zwingenden Sachgrund – die Server des Unternehmens bevölkern dürfen. Im EU-Deutsch will das sagen: Nicht mehr benötigte Daten sind gemäß der neuen Regelung „ohne unangemessene Verzögerung“ zu löschen. Informationen von und über Mietinteressenten, mit denen ein konkreter Mietvertrag nicht zustande gekommen ist, haben den Server bitte schnellstens wieder zu verlassen. Kurioser umso mehr, als ja vielleicht die nächste freiwerdende Wohnung für die Person vielleicht interessant sein könnte. Klar ist schon jetzt, dass das vor allem bedeutet, dass Datenbanken permanent aktualisiert und auf mögliche Karteileichen überprüft werden müssen. Das wiederum bedeutet einen konkret zusätzlichen Arbeitsaufwand, und das nicht zu knapp. Soweit zu ihrer internen IT.

Verordnung mit einem Hauch digitaler Absurdität

Die Mieter haben ein Recht darauf, zu erfahren, was mit ihren Daten geschieht. Soweit durchaus nachvollziehbar und zumindest eine gut gemeinte Novelle. Doch bekanntlich ist „gut gemeint“ oftmals das exakte Gegenteil von „gut gemacht“: Wichtiger Bestandteil der neuen Datenschutzverordnung ist außer dem Abspeichern an sicherem Ort und dem rechtzeitigen Druck auf die Löschtaste auch die verpflichtende Dokumentation. Auf Deutsch: Man muss auch noch aufschreiben, was man wo aufgeschrieben hat. Klingt nach paradoxem Bürokratie-Wahnwitz, hat aber einen konkreten Hintergrund: Einerseits muss belegbar sein, was gespeichert wurde, andererseits, an wen diese Daten weitergegeben werden. So beispielsweise an die Hausverwaltung, beauftrage Ablesedienste und weitere Dienstleister, die im ganz direkten Zusammenhang mit dem Mietverhältnis eingesetzt werden. Schon aus Gründen der praktischen Arbeitsabwicklung erfolgt die Heizungsabrechnung in den meisten Fällen über den Energieanbieter oder die Betriebskostenabrechnung über eine Drittfirma. So gibt es viele weitere Dienstleister wie Hausverwaltungen oder Handwerksfirmen, denen Daten für die Durchführung von Instandsetzungen und mehr übermittelt werden.

Der neuralgische Punkt: Datenweitergaben an Dritte

Die datensensible Stelle im Workflow von Vermietern unterschiedlichster Größenordnung ist das Outsourcen von Kundendaten an externe Dienstleister. Für Sie der ausschlaggebende Punkt an der Konstellation: Sie haben nach der Brüsseler DSGVO die Pflicht, für den korrekten Umgang mit den Daten Ihrer Kunden zu sorgen, also den Drittanbieter mit der größtmöglichen Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit auszuwählen. Sie müssen darauf achten, dass die Daten bei einem seriösen Dienstleister geparkt werden und die Speicherwut nicht ungesichert in irgendeiner Cloud im digitalen Niemandsland ohne europäische Zugriffsmöglichkeit ausgetobt wird. Wohlgemerkt: Die Haftung liegt keinesfalls ausschließlich bei den externen Dienstleistern; ganz im Gegenteil. Die Vermieter werden in die Pflicht genommen. Im Umkehrschluss werden künftig Unternehmen aus der Vermietungsbranchen – unabhängig von ihrer Größenordnung – zum Kontrollorgan. Eine eigentlich legislative Pflicht, für die üblicherweise behördliche Stellen zuständig sind. Böse Zungen bezeichnen das bereits als digitale Selbstjustiz.

Zwangsläufige Mieterhöhungen durch die bürokratische Hintertür

Wie das in Realität und Vermieteralltag letztlich aussehen und welche Auswirkungen auf den Wohnungsmarkt haben wird, steht bislang irgendwo in den Sternen. Irgendwer wird die zwangsläufig entstehenden Kosten tragen müssen. Vermutet wird von Branchenexperten, dass diese Mehrkosten auf die Miete aufgeschlagen werden. Oder um es plakativ auszudrücken: Die Mietpreisbremse wird von den EU-Kommissaren ausgehebelt; und sie merken es nicht mal. Faktisch gibt es nur zwei Möglichkeiten: Entweder belastet der Aufwand die Wertschöpfung bei der Vermietung oder die Miete muss erhöht werden. Welche der beiden Varianten sich durchsetzen wird, liegt auf der Hand. An den steigenden Mietpreisen sind die Vermieter in diesem Fall vollkommen unschuldig. Die zwangläufigen Preiserhöhungen werden automatisch zum durchlaufenden Posten. Irgendwoher muss das Geld für die rechtssicher aufgeblähte Bürokratie kommen.

Für Ihr gutes Gefühl: Auf der sicheren Seite mit Housy

Das Stichwort „rechtssicher“ ist für uns der unbedingte Anlass, auf die Datensicherheit bei Housy hinzuweisen. Schließlich gehören auch wir zu den „Dritten“ an der Seite von Vermietern und Mietern. Unsere Server befinden sich in deutschen Rechenzentren und sich hochgradig gegen Ausfälle gesichert. Etwaige Prüfungen durch von Datenschutzbeauftragten können Sie als Vermieter insofern vollkommen gelassen entgegensehen. Außerdem: Wer sich auf housy.de als Mietinteressent registriert und sein Profil hinterlegt, hat automatisch das „fallbezogene Interesse“. Hat er – oder sie – die Wunschwohnung gefunden, kann er anschließend das Profil inklusive der kompletten Daten auf eigenen Wunsch (!) unkompliziert wieder löschen oder uns als Betreiber damit beauftragen. Ob der Interessent das tut oder – aus welchem Grund auch immer – bei Housy präsent bleiben möchte, ist ausschließlich ihm selbst überlassen. Wir nutzen die Matching-Algorithmen ausschließlich dafür, Wohnungssuchende und Wohnungsanbieter treffsicher und bei größtmöglicher Übereinstimmung der Anforderungen zueinander zu bringen. Mit uns sind Sie auch bei Inkrafttreten der DSGVO ab Ende Mai 2018 auf der gewünscht sicheren Seite.

Raymond Naseem

Raymond Naseem

Co-Founder, Housy GmbH

Sebastian Melchert

Sebastian Melchert

Co-Founder, Housy GmbH